Bei entsprechender Antragstellung beim Jugendamt sind folgende Beiträge ans Jugendamt zu zahlen, welches dann unsere Kosten
übernimmt:
Ihr Kostenbeitrag richtet sich nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben.
Sie zahlen pro Betreuungsstunde (ab 2024)
bei einem
Kind 2,67 €
bei zwei Kindern 2,08 €
bei drei
Kindern 1,40 €
bei vier oder mehr Kindern 0,47 €
Zusätzlich zu zahlen ist ein Essensgeld, das sich aus jeweils 1 € für Frühstück (falls gebucht) und Zwischenmahlzeit und 2,00 € für das
Mittagessen zusammensetzt.
Der durchgehend monatlich zu zahlende Betrag errechnet sich aus den wöchentlichen vereinbarten Mahlzeiten x 4,3 Wochen x 10/12. Dies bedeutet, dass zwei Monate im Jahr nicht bezahlt werden
müssen als pauschalen Ausgleich für Fehlzeiten.
Stand 12/2023